Oktober 15, 2018

Wichtiges Urteil zu Sterbegeldversicherungen

Die Grafschafter Nachrichten berichteten am 12.10.2018 über ein Urteil des Sozialgerichts Gießen. Danach kann der zuständige Landkreis nicht verlangen, dass eine Sterbegeldversicherung gekündigt werden muss, um die Pflegeheimkosten zu bezahlen.

Unser Tipp: Sorgen Sie rechtzeitig vor und schützen ihr Vermögen. Wir beraten Sie gerne.